1. Wunschfahrzeug eingeben
Live-MatrixNoVA-Unterschied zwischen Erstzulassung 2020 und 2026 bei gleichem Kaufpreis
2. Live-Vergleich aller Erstzulassungsjahre
So verändert sich deine NoVA beim Finanzamt je nachdem, in welchem Jahr dein Wunschauto erstmals in der EU zugelassen wurde:
| Erstzulassung | Achtelung | Steuersatz | CO₂-Malus (geachtelt) | Gesamte NoVA | Steuer-Vorteil vs. 2026 |
|---|
Berechnungsbasis: Netto-Kaufpreis (0 €). Die Achtelung reduziert den CO₂-Malus und den Abzugsposten (350 €) um 1/8 pro vollem abgelaufenen Jahr seit der EU-Erstzulassung (mindestens 1/8 bleibt bestehen).
Warum ältere Tarife viel milder sind
In Österreich wurde die NoVA seit 2021 fast jedes Jahr zum 1. Jänner verschärft. Beim Eigenimport eines Gebrauchtwagens darf das Finanzamt aber nicht den heutigen strengen Tarif anwenden, sondern muss zwingend die Formel heranziehen, die am Tag der allerersten EU-Zulassung gegolten hat.
Beispiel: Ein Auto mit 180 g/km CO₂ zahlt mit Baujahr 2026 bereits ab 155 g/km stolze 80 € Strafsteuer pro Gramm. Hat dasselbe Auto aber eine Erstzulassung aus dem Jahr 2022, greift der Malus erst ab 185 g/km – du zahlst also 0 Euro Malus!
Wie die 1/8-Reduktion funktioniert
Selbst wenn dein Wunschauto so viel CO₂ ausstößt, dass ein Malus anfällt, greift beim Gebrauchtwagen-Import aus der EU die sogenannte Achtelung: Für jedes volle abgelaufene Jahr seit der Erstzulassung wird der errechnete Malus-Betrag (ebenso wie der 350-€-Abzugsposten) um ein Achtel gekürzt.
- • 1 Jahr alt: Du zahlst nur 7/8 (87,5 %) des Malus
- • 3 Jahre alt: Du zahlst nur 5/8 (62,5 %) des Malus
- • 4 Jahre alt: Du zahlst nur noch die Hälfte (4/8)