Gebrauchtwagen-Simulator Alle Baujahre 2020–2027 auf einen Blick

NoVA-Achtelung & Baujahr-Vergleich Österreich

Welches Baujahr spart beim Auto-Import am meisten Steuern? Vergleiche hier mit einer einzigen Eingabe, wie stark die NoVA und der CO₂-Malus durch ältere Tarifstufen und die 1/8-Regelung sinken.

1. Wunschfahrzeug eingeben

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NoVA-Unterschied zwischen Erstzulassung 2020 und 2026 bei gleichem Kaufpreis

NoVA bei EZ 2026 (Neuwertig): 0 €
NoVA bei EZ 2023 (3 Jahre / 5/8): 0 €
NoVA bei EZ 2021 (5 Jahre / 3/8): 0 €
Tipp: Schau in der Tabelle direkt darunter, ab welchem Baujahr der CO₂-Malus auf 0 € fällt!

2. Live-Vergleich aller Erstzulassungsjahre

So verändert sich deine NoVA beim Finanzamt je nachdem, in welchem Jahr dein Wunschauto erstmals in der EU zugelassen wurde:

Erstzulassung Achtelung Steuersatz CO₂-Malus (geachtelt) Gesamte NoVA Steuer-Vorteil vs. 2026

Berechnungsbasis: Netto-Kaufpreis (0 €). Die Achtelung reduziert den CO₂-Malus und den Abzugsposten (350 €) um 1/8 pro vollem abgelaufenen Jahr seit der EU-Erstzulassung (mindestens 1/8 bleibt bestehen).

Hebel 1: Eingefrorene Rechtslage

Warum ältere Tarife viel milder sind

In Österreich wurde die NoVA seit 2021 fast jedes Jahr zum 1. Jänner verschärft. Beim Eigenimport eines Gebrauchtwagens darf das Finanzamt aber nicht den heutigen strengen Tarif anwenden, sondern muss zwingend die Formel heranziehen, die am Tag der allerersten EU-Zulassung gegolten hat.

Beispiel: Ein Auto mit 180 g/km CO₂ zahlt mit Baujahr 2026 bereits ab 155 g/km stolze 80 € Strafsteuer pro Gramm. Hat dasselbe Auto aber eine Erstzulassung aus dem Jahr 2022, greift der Malus erst ab 185 g/km – du zahlst also 0 Euro Malus!

Hebel 2: Die NoVA-Achtelung

Wie die 1/8-Reduktion funktioniert

Selbst wenn dein Wunschauto so viel CO₂ ausstößt, dass ein Malus anfällt, greift beim Gebrauchtwagen-Import aus der EU die sogenannte Achtelung: Für jedes volle abgelaufene Jahr seit der Erstzulassung wird der errechnete Malus-Betrag (ebenso wie der 350-€-Abzugsposten) um ein Achtel gekürzt.

  • • 1 Jahr alt: Du zahlst nur 7/8 (87,5 %) des Malus
  • • 3 Jahre alt: Du zahlst nur 5/8 (62,5 %) des Malus
  • • 4 Jahre alt: Du zahlst nur noch die Hälfte (4/8)

Häufige Fragen zur NoVA-Achtelung

Zählt bei der Achtelung das Kalenderjahr oder das genaue Datum? ▼
Das Finanzamt rechnet taggenau nach vollen abgelaufenen Jahren zwischen dem Datum der erstmaligen Zulassung im EU-Ausland und dem Entstehen der Steuerschuld in Österreich. Ist ein Auto z. B. 2 Jahre und 11 Monate alt, zählt es als 2 volle Jahre (Faktor 6/8). Manchmal lohnt es sich daher, mit der Anmeldung in Österreich noch wenige Wochen zu warten, um das nächste volle Jahr zu erreichen.
Fällt der Malus nach 8 Jahren komplett auf 0 Euro? ▼
Nein. Laut österreichischem NoVAG reduziert sich der Betrag zwar pro Jahr um ein Achtel, es bleibt jedoch bei Fahrzeugen ab 7 Jahren Alter dauerhaft mindestens 1/8 (12,5 %) als Untergrenze bestehen.
Was gilt für Autos mit Erstzulassung im ersten Halbjahr 2021? ▼
Im Jahr 2021 gab es eine unterjährige Umstellung zum 1. Juli 2021: Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2021 profitieren noch vom noch günstigeren 2020er-Tarif (CO₂-Abzug 115 g/km, Höchststeuersatz 32 %, Malus erst ab 275 g/km). Erst ab 1. Juli 2021 griff die Verschärfung auf 112 g/km und 200 g/km Malus-Grenze.