Fahrzeugdaten eingeben
Liveim Vergleich zum Kauf in Österreich
Motorsteuer AT
Vergiss nicht: In Österreich zahlst du monatlich motorbezogene Versicherungssteuer nach kW und CO₂.
Die NoVA-Achtelung
Darum lohnt sich der Import von 2 bis 5 Jahre alten Autos massiv. Die Steuer fällt von Jahr zu Jahr ab.
So läuft die Zulassung
Keine Panik vor dem Papierkram. Vom deutschen Händlerhof bis zum österreichischen Kennzeichen in 5 Schritten.
Der Eigenimport in 5 einfachen Schritten
Der Behördenweg klingt komplizierter, als er ist. Wenn du diese Reihenfolge einhältst, gibt es keine bösen Überraschungen.
Kauf & Papiere
Achte beim Kaufvertrag zwingend darauf, dass dir neben den Fahrzeugbriefen (Teil I & II) auch das EU-COC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung) übergeben wird. Ohne dieses wird es mühsam.
Die Überstellung
Du kannst das Auto per Anhänger nach AT bringen, oder du holst dir bei der deutschen Zulassungsstelle Ausfuhrkennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt auf eigener Achse.
Datenbank-Eintrag
Damit Österreich dein Auto "kennt", musst du es beim Generalimporteur (z.B. Porsche Austria für VW) oder einer Prüfstelle in die Genehmigungsdatenbank eintragen lassen (kostet ca. 180 €).
Ab zum Finanzamt
Reiche über FinanzOnline das Formular NOVA 2 ein und überweise die im Rechner ermittelte Summe. Sobald das Geld da ist, hebt das Amt die elektronische Zulassungssperre auf.
Die Anmeldung
Geschafft! Mit dem Datenauszug, dem Kaufvertrag und ggf. einem gültigen Pickerl-Gutachten gehst du zur Zulassungsstelle in deinem Bezirk und holst dir deine österreichischen Taferl.
Die offizielle NoVA-Tabelle (2020–2027)
Das Wichtigste beim Gebrauchtwagen-Import: Das Finanzamt rechnet immer mit der Steuer-Formel aus dem Jahr, in dem das Auto zum ersten Mal in der EU zugelassen wurde. Zusätzlich sinken etwaige Strafsteuern (CO₂-Malus) und Abzugsposten für jedes volle Jahr seit der Erstzulassung um ein Achtel. Darum sind ältere Modelle oft echte Schnäppchen.
| Erstzulassung (EU) | CO₂-Freibetrag | Formel Steuersatz | Max. Satz | Malus-Grenze | Malus je Gramm |
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 / 2027 | 91 g/km | (CO₂ − 91) ÷ 5 | 80 % | ab 155 g/km | 80 € |
| 2025 | 94 g/km | (CO₂ − 94) ÷ 5 | 80 % | ab 155 g/km | 80 € |
| 2024 | 97 g/km | (CO₂ − 97) ÷ 5 | 80 % | ab 155 g/km | 80 € |
| 2023 | 102 g/km | (CO₂ − 102) ÷ 5 | 70 % | ab 170 g/km | 70 € |
| 2022 | 107 g/km | (CO₂ − 107) ÷ 5 | 60 % | ab 185 g/km | 60 € |
| 2021 (ab Juli) | 112 g/km | (CO₂ − 112) ÷ 5 | 50 % | ab 200 g/km | 50 € |
| 2020 | 115 g/km | (CO₂ − 115) ÷ 5 | 32 % | ab 275 g/km | 40 € |
Gut zu wissen: Es gibt immer einen Basis-Abzugsposten von 350 €. Auch dieser wird bei Gebrauchtwagen analog zum Alter geachtelt abgezogen.