Interaktiver Behörden-Guide Stand 2026 / 2027

Checkliste: Auto aus Deutschland nach Österreich importieren

Hake hier Schritt für Schritt deinen gesamten Eigenimport ab – vom Kaufvertrag und COC-Papier über die Genehmigungsdatenbank bis zum Formular NOVA 2 beim Finanzamt.

Deine 12-Punkte Import-Checkliste

Dein Fortschritt wird automatisch im Browser gespeichert

Import-Fortschritt 0 von 12 erledigt (0 %)

Phase 1: Vor dem Kauf in Deutschland

Phase 2: Kauf & Überstellung nach AT

Phase 3: Behördenweg & Zulassung in Österreich

Sofort-Download Paket 19,00 €

Das komplette Eigenimport-Paket Österreich (2026/2027)

Spare dir stundenlange Behörden-Recherche und kostspielige Fehler beim Finanzamt. Alle Vorlagen & Kalkulationen in einem Paket:

  • ✓ Profi-Excel-Rechner (3 Autos vergleichen): Vergleiche bis zu 3 Inserate aus DE & AT nebeneinander inkl. NoVA, Achtelung & Nebenkosten.
  • ✓ Klick-für-Klick Ausfüllhilfe „Formular NOVA 2“: Bebilderte Anleitung für FinanzOnline, damit deine Zulassungssperre sofort freigegeben wird.
  • ✓ Muster-Kaufvertrag (DE → AT Import): Rechtssichere Vorlage für Privat- & Händlerkauf inkl. COC-Klausel.
  • ✓ Liste aller Generalimporteure & Prüfstellen AT: Direkt-Kontakte für den schnellen Eintrag in die Genehmigungsdatenbank.
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Wichtig vor der Unterschrift

Unfallfreiheit & Tacho-Stand prüfen

Bevor du nach Deutschland fährst oder Geld überweist: Prüfe anhand der 17-stelligen Fahrgestellnummer (FIN), ob das Auto in der Vergangenheit einen versteckten Unfallschaden oder eine Tacho-Manipulation hatte.

Jetzt Fahrgestellnummer (FIN) online prüfen

Die 3 häufigsten Stolpersteine (und wie du sie vermeidest)

Falle 1: Netto-Kauf als Privatperson

Immer Brutto in DE kaufen!

Als österreichischer Privatkäufer zahlst du bei einem Gebrauchtwagen (über 6 Monate & über 6.000 km) die 19 % Umsatzsteuer direkt beim deutschen Händler. Dadurch sparst du dir 1 % gegenüber der österreichischen MwSt. (20 %) und musst beim Finanzamt in AT nur noch die NoVA entrichten.

Falle 2: Falsches Überstellungskennzeichen

Ausfuhr- statt Kurzzeitkennzeichen

Deutsche Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand) sind für die Fernüberstellung ins Ausland rechtlich oft problematisch. Nutze für die Fahrt auf eigener Achse das offizielle deutsche Ausfuhrkennzeichen (roter Rand) inklusive Grenzversicherung oder lass das Auto per Anhänger liefern.

Falle 3: Falsche CO₂-Angabe im Inserat

Nur der WLTP-Wert im COC zählt

Händler geben in Online-Inseraten oft veraltete NEFZ-Werte oder ungenaue Werksangaben an. Da schon 5 g/km mehr CO₂ deine NoVA um hunderte Euro erhöhen können, lass dir vorab immer ein Foto von Punkt 49.4 im COC-Papier (kombinierter WLTP-Wert) senden.

Dokumenten-Matrix: Was brauchst du bei welcher Stelle?

Damit du keinen Weg doppelt machen musst, siehst du hier auf einen Blick, welche Unterlagen bei welchem Schritt verlangt werden:

Behörde / Stelle in AT Benötigte Unterlagen Kosten (ca.) Dauer
1. Generalimporteur / TÜV
(Genehmigungsdatenbank)
EU-COC-Papier, dt. Fahrzeugbrief (Teil I & II), Kaufvertrag, Ausweis 150 € – 220 € 1 – 3 Werktage
2. Finanzamt Österreich
(FinanzOnline / NOVA 2)
Österreichischer Datenauszug, Kaufvertrag / Rechnung, WLTP-Wert Berechnete NoVA 2 – 4 Werktage
3. Zulassungsstelle AT
(Anmeldung & Kennzeichen)
Datenauszug, dt. Papiere (Teil I & II), Kaufvertrag, TÜV/Pickerl, eVB-Versicherung ca. 215 € (inkl. Taferl) Sofort (ca. 20 Min.)

Häufige Fragen zum Import-Ablauf

Was mache ich, wenn das COC-Papier beim Gebrauchtwagen fehlt? ▼
Kein Grund zur Sorge: Du kannst entweder direkt beim Fahrzeughersteller (bzw. Generalimporteur) anhand der Fahrgestellnummer ein COC-Duplikat bestellen (kostet je nach Marke meist 100 € bis 220 €) oder mit den deutschen Fahrzeugpapieren zur technischen Landesprüfstelle deines Bundeslandes fahren und dort eine Einzelgenehmigung durchführen lassen.
Kann ich das Formular NOVA 2 auch ohne Steuerberater selbst ausfüllen? ▼
Ja, absolut! Sobald dein Fahrzeug in der österreichischen Genehmigungsdatenbank eingetragen ist, kannst du dich als Privatperson einfach in FinanzOnline einloggen und das elektronische Formular NOVA 2 selbst absenden. Die Werte aus unserem NoVA-Rechner helfen dir dabei als exakte Orientierung.
Muss ich mit dem Auto persönlich zum Finanzamt vorfahren? ▼
Nein, das Finanzamt begutachtet das Fahrzeug physisch nicht. Die Erklärung und Freischaltung der Zulassungssperre erfolgt rein anhand der Fahrzeugdaten (FIN) und Dokumente elektronisch über FinanzOnline oder per Post/Schalter.